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Spielregeln für Bauernhofurlaub Bayern

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Anbieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet. Ferienwohnungen: 80 % des Reisepreises. Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10 % des Reisepreises an.

5.a) Der Anbieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.


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Winklerhof in Lauterbach am Chiemsee, Familie Rieder
Kochelseestr. 3, D-83101 Lauterbach bei Rohrdorf, Tel.: 08032 9896533, Fax: 08032 9896534
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